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   BayObLG, 02.02.1999 - 1Z AR 129/98   

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https://dejure.org/1999,40622
BayObLG, 02.02.1999 - 1Z AR 129/98 (https://dejure.org/1999,40622)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1999 - 1Z AR 129/98 (https://dejure.org/1999,40622)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 1Z AR 129/98 (https://dejure.org/1999,40622)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.11.2009 - IV ZR 36/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Versicherungsvertrag; Gerichtsstand bei

    Lediglich das Bayerische Oberste Landesgericht nimmt einen selbständigen Gerichtsstand am Ort der Verhandlungen an (NJW 2002, 2888 und Beschlüsse vom 15. Februar 2002 - 4Z AR 49/99 - und vom 2. Februar 1999 - 1Z AR 129/98, beide veröffentlicht bei juris); keine eindeutige Festlegung ist den Kommentierungen von Hausmann (in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 29 Rdn. 76) und Vollkommer (in Zöller aaO § 29 Rdn. 25 "culpa in contrahendo" einerseits, "Nebenpflicht" andererseits) zu entnehmen.
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 35/20

    Einheitlicher Gerichtsstand trotz Insolvenz eines Streitgenossen

    Mit den von der Antragstellerin vorgetragenen tatsächlichen Umständen ist eine der angeblichen arglistigen Täuschung zugrunde liegende unerlaubte Handlung der Antragsgegnerin zu 2) jedenfalls nicht schlüssig vorgetragen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2003, 1Z AR 26/03, juris; Beschluss vom 2. Februar 1999, 1Z AR 129/98, juris Rn. 5; Schultzky in Zöller, ZPO, § 32 Rn. 15 und 18).
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